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24.04.12Ford: Alle Modelle der neuen Ford Ranger-Baureihe
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18.04.12Opel: FlexFix-Fahrradträger jetzt für vier Bikes
Die Transportmöglichkeiten eines Autos zu erweitern, bedeutet meist erheblichen Aufwand,...
Verhalten am Unfallort
Angesichts der immer weiter steigenden Verkehrsdichte auf unseren Straßen lässt es sich auch trotz größter Sorgfalt beim Autofahren nicht immer vermeiden, in einen Unfall verwickelt zu werden. Da auch beim kleinsten Unfall die Verwirrung oft groß ist, erscheint es sinnvoll, sich schon einmal vorher Klarheit über die erforderlichen Maßnahmen zu verschaffen.

Aus anderen Lebensbereichen ist es allgemein bekannt, dass jeder, der im Recht ist oder glaubt, im Recht zu sein, etwas tun muss, damit er dieses Recht auch bekommt. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und somit Schadenersatz fordern will, der trägt auch die Beweislast. Er muss die Haftung des Unfallgegners sowohl dem Grunde nach als auch später der Höhe nach beweisen. Er muss also den Beweis erbringen, dass der Gegner den Unfall schuldhaft verursacht hat und gegebenenfalls, dass für ihn selbst der Unfall trotz größter Vorsicht und Sorgfalt ein unabwendbares Ereignis war.
Will der Geschädigte seine zivilrechtlichen Ansprüche später mit Erfolg durchsetzen, sollte er neben den üblichen Verhaltensmaßregeln beim Unfall auch einige einfache Maßnahmen zur Beweissicherung durchführen. Ist es zu einer kleineren Kollision zweier Fahrzeuge im Straßenverkehr gekommen, gilt es einerseits, die Unfallstelle möglichst schnell zu räumen, um den fließenden Verkehr nicht unnötig zu behindern, zum anderen hat der Geschädigte ein berechtigtes Interesse, den Unfallhergang zu dokumentieren beziehungsweise rekonstruierbar zu machen. Aus letzterem Grund kann es daher durchaus ein Fehler sein, unmittelbar nach der Kollision die Fahrzeuge von der Kollisionsstelle weg zum Fahrbahnrand zu fahren. Will man nämlich das Zustandekommen auch kleinerer Unfälle nachträglich rekonstruierbar dokumentieren, ist es wichtig, dass die Fahrzeugendstände nach dem Zusammenstoß festgehalten werden. Um sowohl dem fließenden Verkehr als auch dem eigenen Interesse an Beweissicherung gerecht zu werden, sei hier folgendes Vorgehen empfohlen: Die Fahrzeuge sollten nach der Kollision zunächst am Unfallort verbleiben. Das erfordert jedoch ein sofortiges Absichern der Unfallstelle. Neben dem selbstverständlichen Einschalten der Warnblinkanlage ist die Unfallstelle zusätzlich durch ein aufzustellendes Warndreieck zu sichern. Es ist hierbei von der herrschenden Verkehrssituation, den örtlichen Gegebenheiten und der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs abhängig, wo das Warndreieck aufgestellt werden muss. Um das Warndreieck später nicht zu vergessen, ist es sinnvoll, dessen Hülle als Erinnerung auf dem Fahrersitz zu legen.
Notfallmeldungen (Allgemeiner Notruf 110) sind nach dem W-Schema vorzunehmen:
- Wer meldet? (Name und Standort)
- Wo ist etwas passiert? (Unfallort)
- Wer ist verletzt? (Zahl der Verletzten)
- Welche Verletzungen sind ersichtlich? (Schilderung der Unfallfolgen und der Verletzungen)
Erste Hilfe leisten
Für viele Autofahrer gilt: Der letzte Erste-Hilfe-Kurs ist sehr lange her. Die wenigsten wissen daher, wie sie sich am Unfallort verhalten sollen. Dabei ist Soforthilfe nicht schwer und rettet oft Leben.

Das sind die Momente, in denen sich Minuten zu Stunden dehnen. In denen der Kopf kapituliert und Panik ins Hirn schießt. Wo man nicht mehr weiß, was man tun soll. Wer schon einmal Zeuge eines Crashs wurde und mit der Situation konfrontiert war, verletzten Menschen in der Not zu helfen, kennt das Gefühl des Ausgeliefertseins. Und alle anderen hoffen, nie in die Verlegenheit zu kommen, sich an längst vergessene Lektionen aus dem Erste-Hilfe-Kurs erinnern zu müssen. Doch es kann jeden erwischen, jederzeit.
Zunächst ist es wichtig, sich zu vergewissern, ob Personen zu Schaden gekommen sind, um gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten. Die Reihenfolge vom Absichern der Unfallstelle und dem Erste-Hilfe-Leisten kann je nach gegebener Unfallsituation durchaus unterschiedlich sein und ist von den Unfallbeteiligten dem Einzelfall angemessen zu beurteilen. Liegen Personenschäden vor, sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden, mit der Bitte, gleichzeitig einen Notarzt beziehungsweise einen Krankenwagen herbeizurufen.
Zehn Regeln für Ersthelfer am Unfallort:
1. Eigensicherung. Wird oft nicht beachtet und führt schnell zu Folgeunfällen, gerade in der dunklen Jahreszeit mit schlechten Sicht- und Straßenverhältnissen. Das eigene Auto mit ausreichend Abstand vor der Unfallstelle abstellen, Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen - auf Autobahnen mindestens 100 Meter entfernt.
2. Überblick verschaffen. Wie viele Menschen sind verletzt? Sind weitere Helfer in der Nähe? Droht ein Auto zum Beispiel an einer Böschung abzustürzen? Rettungsdienst alarmieren.
3. Wärme spenden. Unfallopfer kühlen schnell aus, Körpertemperatur und Überlebenschance aber hängen eng zusammen. Wer auskühlt, blutet mehr, erleidet im weiteren Verlauf schneller Lungen- und Nierenversagen, lässt sich wegen der größeren Gerinnungsstörung des Blutes schlechter operieren. Also: Verletzte nicht ausziehen, sondern mit zusätzlicher Jacke oder einer Wolldecke warm halten.
4. Psychische Betreuung. Händchenhalten und beruhigendes Reden sind wichtig. Unfallopfer müssen das Gefühl haben, nicht allein zu sein. Sonst können sich zum Beispiel eventuelle Schockzustände verschlimmern.
5. Stabile Seitenlage. Ist jemand bewusstlos, aber Atmung und Kreislauf sind eindeutig vorhanden (das heißt: jemand redet zwar nicht, stöhnt aber vielleicht und atmet vernünftig), dann sollte man diesen Menschen in die stabile Seitenlage bringen.
6. Wiederbelebung. Sind Atmung und Kreislauf nicht vorhanden, müssen Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das ist praktisch nur im Erste-Hilfe-Kurs zu erlernen.
7. Rettung aus dem Auto. Zunächst: Das Auto brennt nicht, es läuft kein Benzin aus, das Auto steht sicher (hängt also nicht über die Leitplanke) und die Insassen sind eingeklemmt, aber bei Bewusstsein. Alles so belassen, Wärme spenden, Wunden versorgen. Läuft Benzin aus, brennt das Auto oder muss ein Insasse wiederbelebt werden: Menschen aus dem Fahrzeug transportieren.
8. Wunden versorgen. Kopfplatzwunden und Schnittwunden sind mit die häufigsten Verletzungen bei Autounfällen. Verbandskasten öffnen, Aidshandschuhe überziehen, Verbandspäckchen aufreißen, komplett auf die Wunde drücken und warten, bis die Profis in wenigen Minuten vor Ort sind. Es macht keinen Sinn, sich mühsam an kunstvolle Kornährenverbände aus dem Erste-Hilfe-Kurs erinnern zu wollen.
9. Motorradhelm abnehmen. Ist ein verunglückter Motorradfahrer wach und klar, wird er sich den Helm selber abnehmen. Ist er bewusstlos und es ist nicht klar festzustellen, ob er noch atmet, dann muss der Helm runter: Mit Helm kann niemand beatmet werden. Und sollte sich das benommene Unfallopfer erbrechen, droht die Gefahr der Erstickung.
10. Schock. Wenn jemand anfängt wegzutreten: Füße hoch. Egal, ob der Kreislauf nur wegen des erlittenen Schrecks oder auf Grund von Blutverlust absackt. So wird eine ausreichende Versorgung der lebenswichtigen Organe - Herz, Hirn - mit Blut sichergestellt. Typische Kennzeichen sind: Angst, Haut blass, kalt und schweißnass, Zittern, später Teilnahmslosigkeit.
Die Sicherung der Beweise
Wird bei Kleinstunfällen jedoch auf das Hinzuziehen der Polizei verzichtet oder aber ist mit einer umfangreichen Unfallaufnahme durch die Polizei nicht zu rechnen, gilt es, die Unfallstelle so schnell wie möglich wieder freizumachen. Ideal für die Beweissicherung ist selbstverständlich der Einsatz einer Kamera. Wenn es schnell genug gehen soll, genügen durchaus ganz wenige Aufnahmen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Unfallstelle aus möglichst weiter Entfernung aufgenommen wird, so dass nicht nur die Unfallfahrzeuge in der Kollisionsstellung dokumentiert werden, sondern auch die gesamte Verkehrssituation gut erkennbar ist. Dazu gehören vor allem die umliegende Bebauung, die Straßenführung und ebenso die Beschilderung. Nahaufnahmen sind hier in der Regel wenig hilfreich!
Als zusätzliche Maßnahme empfiehlt es sich – vor allem, wenn eine Kamera nicht zur Hand ist - die Fahrzeugendstände abzukreiden, das heißt, man markiert ist einem Stück Ölkreide die vier Ecken eines jeden Fahrzeuges auf der Straße. Ist dies geschehen, kann man nun die Fahrzeuge von der Unfallstelle entfernen, so dass der Verkehr ungehindert weiterfließen kann. Das Abkreiden der Fahrzeugendstände hat auch den Vorteil, dass eine eventuelle polizeiliche Unfallaufnahme später auch dann noch unterstützt wird, wenn die Unfallstelle beim Eintreffen der Polizei bereits geräumt sein sollte. Ist die Unfallstelle geräumt, kann man nun in Ruhe Namen und Adresse der Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die Kennzeichen notieren und alle übrigen Fahrzeugdaten wie Versicherung, Versicherungsnummer, Fahrzeughalter und Fahrzeugfahrer aufschreiben. Am einfachsten ist dies natürlich, wen man einen vorgedruckten Unfallbericht zur Hand hat.
Die Aufgabe der Polizei
Die Polizei ist grundsätzlich dazu verpflichtet, jeden ihr zur Kenntnis gelangten Verkehrsunfall aufzunehmen und zu bearbeiten. Allerdings ist der Bearbeitungsaufwand je nach Unfallart unterschiedlich. Der Gesetzgeber hat die Unfälle in drei Gruppen (A, B und C) eingeteilt. Bei Unfällen der Gruppe B und C, das sind Unfälle mit hohem Sachschaden und/oder Personenschäden auf Seiten der Geschädigten, erfolgt eine gründliche und sorgfältige Aufnahme mit umfangreicher Spurensicherung durch die zuständigen Polizeibeamten. Unfälle der Gruppe A sind jedoch sogenannte "Kleinstunfälle", bei denen – abgesehen vom Unfallverursacher – Sachschäden bis etwa 1500,- Euro entstanden und auch – wiederum abgesehen vom Unfallverursacher – keine Personen verletzt oder getötet worden sind. Bei solchen Unfällen beschränkt sich die Polizei in der Regel darauf, die Daten der Beteiligten zu statistischen Zwecken aufzunehmen. Die Polizei ist im staatlichen Auftrag tätig und hat beim Unfall zu prüfen, ob Gesetzesverstöße irgendwelcher Art vorliegen. In keinem Fall gehört es jedoch zu den Aufgaben der Polizei, sich zur Schuldfrage oder gar zu Fragen zivilrechtlicher Haftung zu äußern.
Rechtstipp: Notieren Sie sich bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei den Namen des ermittelnden Polizeibeamten und dessen Dienststelle, um gegebenenfalls rückfragen zu können.
Rechtstipp: Wenn Ihnen die Polizei einen Vorwurf macht, müssen Sie sich nicht äußern. Ein Schweigen darf Ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden.
Schuldbekenntnis
Der Unfallverursacher sollte – sofern er sich an der Unfallstelle schriftlich äußert – den Unfallhergang aus seiner Sicht schildern. Er kann die gemachten Fehler klar und unmissverständlich darstellen. Es ist ihm allerdings nicht erlaubt, ein Verschulden am Unfall zuzugeben oder aber eine Haftung anzuerkennen. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung, die jeder Autofahrer abschließen muss, tritt zivilrechtlich für den Autofahrer ein und muss neben dem Befriedigen berechtigter Ansprüche die Möglichkeit haben, eventuell unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Diese Möglichkeit darf man dem Versicherer durch ein Schuldbekenntnis nicht nehmen. Dem unschuldig geschädigten Unfallbeteiligten nützt ein Schuldanerkenntnis in dieser Form letztlich nichts, zumal dieser später widerrufen werden kann.
Ihre Unfallskizze mit ein paar Mausklicks erstellen
Wer das Dilemma nach einem Verkehrsunfall bereits einmal hinter sich gebracht hat, weiß wovon hier die Rede ist. Neben dem Ärger, dass das Fahrzeug verbeult ist, lauern vielfältige Herausforderungen auf den Unfallgeschädigten. Versicherung, Werkstatt, Rechtsanwalt, Gerichte fordern Unterlagen, Gutachten, Rechnungen, Belege, Fotos und häufig eine Skizze zum Unfallhergang an.
Machen Sie es sich etwas einfacher: Zeichnen Sie hier Ihre Unfallskizze mit ein paar Mausklicks aus einem Vorrat an fertigen Fahrzeugen, Straßen und Verkehrszeichen und drucken Sie Ihr Werk aus oder versenden es per e-Mail z.B. direkt an die Versicherung. Fertig!
Ihre Fotos, Dokumente und Gutachten legen Sie ebenfalls kostenlos in Ihre digitale Schadenakte ab und verschicken die gewünschten Informationen auf Knopfdruck.
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